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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) >> Akten >> Städte >> Sinsheim, Stadt
(1100-) 1445-1862
Überlieferungsgeschichte
Sinsheim gehörte bis 1803 zum pfälzischen Oberamt Mosbach. Mit diesem fiel es zunächst an das Fürstentum Leiningen, 1806 an Baden. Der Bestand enthält neben Akten der kurpfälzischen Zentralverwaltung, der leiningenschen und der badischen Nachfolgebehörden aller Verwaltungsebenen auch Schriftgut der Hochstifte Speyer und Worms sowie des Stifts Sinsheim bzw. der pfälzischen Stiftsschaffnerei.
Inhalt und Bewertung
Die Unterlagen über den Güterbesitz dieses 1565 säkularisierten Ritterstifts und der Streit der Konfessionen um die Aufteilung des Kirchenguts im 18. Jahrhundert nehmen bedeutenden Raum ein (vgl. Bestand 377).
Kurzer Abriss der Stadtgeschichte und der Stiftsgeschichte: Sinsheim, eine seit der Merowingerzeit bestehende Siedlung im Kraichgau, wird erstmals für das Jahr 770 bzw. 774 im Lorscher Codex erwähnt. Im Hochmittelalter befand sich der Sitz der Grafen des Kraich- und Elsenzgaus aus der Familie Zeisolf-Wolfram in Sinsheim, vermutlich an der Stelle des späteren Klosters und Stifts. Graf Zeisolf erhielt 1067 von Kaiser Heinrich IV. das Markt- und Münzrecht für das Dorf Sinsheim, das zunächst jedoch in eine starke Abhängigkeit zur Benediktinerabtei Sinsheim geriet, da es zum Eigengut gehörte, mit dem Bischof Johannes von Speyer 1100 das Kloster ausstattete. Mit Bischof Johannes starb das Geschlecht der Zeisolf-Wolfram 1104 aus. Die Grafschaft des Kraich- und Elsenzgaus fiel zunächst an die verwandte Familie der Grafen von Lauffen, 1231 nach dem Aussterben auch dieser Familie an das Königtum zurück. Sinsheim war bereits 1132 als oppidum erwähnt worden, 1192 trat die Abtei Sinsheim die Hälfte der Einkünfte und Rechte in Sinsheim an Kaiser Heinrich VI. als Gegenleistung für die Bestätigung der Privilegien des Klosters ab. Seit 1234 führte die Siedlung die Bezeichnung civitas und nahm als Zeichen ihrer Reichsunmittelbarkeit den Reichsadler in ihr Wappen auf. Doch bereits 1219 wurde die Stadt als Austausch für das Braunschweiger Erbe der Markgrafen von Baden an diese verpfändet, 1235 wieder ausgelöst und von der Wimpfener Reichslandvogtei verwaltet. 1315 wurde Sinsheim erneut an Baden, 1329/30 an die Pfalz verpfändet, 1339 von dieser an die Familie Hirschhorn weiterverpfändet und 1362 endgültig von der Pfalz zurückgelöst. Bedingt durch die Pfälzische Landesteilung gehörte Sinsheim von 1410 bis zum Aussterben dieser Linie 1499 zu Pfalz-Mosbach. Seit diesem Zeitpunkt bis zur Aufteilung der Kurpfalz 1803 war Sinsheim der Amtskellerei Hilsbach im pfälzischen Oberamt Mosbach unterstellt. Die Stadt setzte dem Bauernaufstand 1525, der das Stift Sinsheim zerstörte, keinen Widerstand entgegen, musste deshalb nach der Niederschlagung des Aufstands Strafgelder zahlen und sich am Wiederaufbau des Stifts beteiligen. Entscheidend für die kommende Entwicklung Sinsheims war zum einen die Einführung der Reformation in der Pfalz, zum anderen die Nähe zu Frankreich und Philippsburg sowie die Eignung des Kraichgaus als Durchzugsgebiet für militärische Verbände. 1557 wurde der erste evangelische Pfarrer in Sinsheim durch das Stift Sinsheim bestellt. Da das Stift auf dem Michaelsberg selbst sich weigerte, den neuen Glauben anzunehmen, wurde es im April/Juni aufgelöst und die Einkünfte und Rechte des Stifts durch eine Stiftsschaffnerei verwaltet. Im Dreißigjährigen Krieg wurde Sinsheim mehrere Male besetzt. Die Bevölkerungszahl verringerte sich wie überall in der Pfalz durch Seuchen, Hunger und wiederholt durchziehende Truppen. 1648 wurde schließlich die Stiftskirche von französischen Truppen zerstört. In der folgenden Zeit hatte Sinsheim häufig unter der Nähe zu Philippsburg zu leiden, da der Besitz dieser Festung allen in Kriege verwickelten Parteien wichtig war. 1674 wurde Sinsheim von dem französischen General Turenne erobert, am 16. Januar 1674 unterlag die Reichsarmee unter der Führung von Herzog Karl VI. von Lothringen bei Sinsheim dem französischen General. Nach einer Plünderung konnte Sinsheim der Verbrennung nur durch Zahlung von Kontributionen entgehen. Bereits 1688 im Pfälzischen Erbfolgekrieg musste die Stadt wieder Kontributionen an die vor Philippsburg liegenden französischen Truppen leisten und wurde auf Befehl des Marschalls Duras am 8. August 1689 gleich vielen anderen Orten im heutigen pfälzischen und badischen Raum niedergebrannt. Der Neuaufbau der Stadt ging zügig voran, problematisch gestalteten sich jetzt jedoch die Religionsverhältnisse in Sinsheim. Die Stadtkirche sollte ursprünglich Reformierten, Lutheranern und Katholiken gemeinsam zustehen, doch die Religionsdeklaration von 1705 hob diese Regelung auf und legte fest, dass der Kirchenbesitz und die Kirchen unter Reformierten und Katholiken geteilt werden sollte. Um die Teilung der Stadtkirche und des Kirchenguts sowie um den Neubau des Kirchturms entspannten sich über achtzig Jahre hinweg Streitigkeiten zwischen den drei Konfessionen. 1718 wurde, ermöglicht durch die Stiftung eines Kanonikers aus Würzburg, in Sinsheim ein Franziskanerkloster gegründet, das zur Gegenreformation in dem überwiegend reformierten Gebiet beitragen sollte. Dieses Kloster wurde 1802 wieder aufgelöst. Auch im 18. Jahrhundert kam es häufig zu Durchmärschen französischer Truppen verbunden mit Belastungen für die Bürger durch Einquartierungen und Kontributionen, doch wurde Sinsheim nicht wieder zerstört. Im Frieden von Lunéville (1801) wurde das linke Rheinufer an Frankreich abgetreten, die linksrheinischen Fürsten sollten mit rechtsrheinischen Gebieten für ihre Verluste entschädigt werden. Dies leitete u.a. eine Neugliederung des heutigen nordbadischen Raumes ein. Die Kurpfalz wurde nach den alten Amtsgrenzen aufgeteilt. Das bisherige pfälzische Oberamt Mosbach mit der Amtskellerei Hilsbach und damit Sinsheim kam als Entschädigung an die Fürsten von Leiningen. Unter ihrer Herrschaft wurde ab 1805 das Justizamt von Hilsbach nach Sinsheim verlegt. Doch bereits am 12. Juli 1806 durch den Abschluss der Rheinbundakte wurde das Fürstentum Leiningen mediatisiert und Baden zugewiesen, das am 13. August 1806 zum Großherzogtum wurde. Sieben Konstitutionsedikte sollten zunächst einen einheitlichen politischen Staat schaffen, in dem die früheren Territorialherren als Standesherren noch eine rechtliche Sonderstellung behielten. Sinsheim blieb Amtsstadt, jedoch zuständig für ein neugebildetes Amt, in dem das früher unter vielen Herrschaften geteilte Gebiet vereinigt wurde. Durch die neue Verwaltungsgliederung gehörte Sinsheim zunächst 1809 zum Odenwaldkreis, nach dessen Auflösung 1810 zum Neckarkreis. 1832 schließlich wurden Neckar- und Main-Tauber-Kreis zum Unterrheinkreis vereinigt. Wegen der standesherrschaftlichen Rechte bestanden von 1840 bis 1849 ein badisch-leiningisches Bezirksamt Sinsheim und ein badisches Amt Hoffenheim mit Sitz in Sinsheim nebeneinander. Das Bezirksamt Sinsheim wurde 1938 in Landratsamt Sinsheim umbenannt und bestand bis zur Kreisreform zum 1. Januar 1973. Ab 1970 wurden die früheren selbstständigen Nachbarorte Adersbach, Dühren, Ehrstädt, Hasselbach, Hilsbach, Hoffenheim, Reihen, Rohrbach, Steinsfurt, Waldangelloch und Weiler nach Sinsheim eingemeindet, das zur Großen Kreisstadt erhoben wurde. Das Kloster St. Michael auf dem Michaelsberg in Sinsheim wurde durch die Salier - nach späterer Überlieferung durch Herzog Otto von Kärnten 1106 - als Kollegiatstift gegründet und mit Grundbesitz auf beiden Seiten des Rheins ausgestattet. 1092/1100 wandelte Bischof Johannes von Speyer aus dem Haus der Grafen des Kraichgaus Zeisolf-Wolfram die Gründung seiner Vorfahren in ein Benediktinerkloster um, das mit Mönchen aus dem Siegburger Benediktinerkloster besetzt wurde. Die bisherigen Kanoniker wurden auf die Stifte St. German und St. Guido bei Speyer verteilt. Das Kloster erhielt reichen Besitz aus dem Eigengut des Bischofs, so etwa Sinsheim, Steinsfurt, den Immelhäuserhof und Güter in Reichardshausen. Andere Güter lagen bis hinter Worms und Kaiserslautern. Da Bischof Johannes von Speyer zwar Eigenkirchenherr dieses Klosters war, es diözesanrechtlich aber der Wormser Jurisdiktion unterstand, tauschte er den Pfarrsprengel Sinsheim mit dem Dorf Rohrbach gegen die Pfarrei Kirchheim (heute Kirchheim-Bolanden) mit Astheim und korrigierte damit die Diözesangrenzen. Die königliche Schirmherrschaft erwies sich jedoch schnell als bedeutender als der Einfluss des Speyerer Bischofs. Im 12. Jahrhundert stand das Kloster unter königlichem Schirm unter der Vogtei der Edlen von Wiesloch, im 13. Jahrhundert unter Reichsschutz, seit 1330 unter pfälzischem Schutz. Zunächst hatte sich das Kloster der Siegburger Reformrichtung angeschlossen, später behauptete sich der Einfluss des Klosters Hirsau, der auch eine freie Vogtwahl vorsah. 1496 wurde das Kloster mit Genehmigung von Papst Alexander VI. in ein ritterliches Kollegiatstift umgewandelt, dem nun anstelle eines Abtes ein Propst vorstand. Seit 1532 wurde die Stelle des Propstes nicht mehr neu besetzt, das Stift wurde durch einen Dekan geleitet. Aus diesem Grund geriet es auch wieder in stärkere Abhängigkeit zum Bischof von Speyer als Schirmherren des Klosters. Nach Plünderungen und Zerstörung des Stifts im Bauernkrieg wurde es schließlich 1565 von der Kurpfalz aufgehoben, da es sich nicht der neuen Glaubensrichtung anschließen wollte. Die Güter des Stifts wurden durch eine Stiftsschaffnerei und die Geistliche Gefällenverwaltung in Heidelberg verwaltet. Der Dekan des Stifts, Wernher Nothaft von Hohenberg, wandte sich in das Ritterstift Bruchsal, während die übrigen Kanoniker sich nach Worms zu dem früheren Kanoniker des Stifts, Bischof Dietrich von Bettendorf, begaben. Versuche der Restitution des Klosters scheiterten. Lediglich im Dreißigjährigen Krieg, während der Besetzung der Kurpfalz durch Bayern zwischen 1626 und 1649, wurde das Stift unter der Leitung des Dekans Peter Ernst von Ouhren wieder mit zwölf Personen eingerichtet. Nach Restitution der Kurpfalz wurde das Stift endgültig aufgehoben, trotz Bittschriften des Dekans an den Papst, den Kaiser und die Reichsstände des Westfälischen Friedens. Die Güter und Rechte des Stifts wurden wieder durch die Stiftsschaffnerei unter der Aufsicht der Geistlichen Gefällenverwaltung bzw. seit 1699 unter der Aufsicht der Gemeinschaftlich Geistlichen Administration in Heidelberg verwaltet. Die Gebäude des Stifts dienten zunächst als Wohnung für den Stiftsschaffner und andere Stiftsdiener, seit 1921 als Jugendstift Sunnisheim.
Liste der Äbte, Pröpste, Dekane und Stiftsschaffner in Sinsheim: Äbte: Godefridus, vor 1098 Drudo, vor 1098 Adalger, 1098 - 1133 Eckard, 1133 - 1158 Johannes, 1158 - 1175 Heinrich I., 1175 - 1196 Wolfram I., 1196 - um 1214 Konrad I., um 1214 Wolfram II., um 1222 Heinrich I., um 1248 - 1258 Boland, 1258 - um 1274 Diether von Urbach, um 1286 Konrad II., um 1315 Eberhard von Gemmingen, 1335 - 1365 Friedrich von Gemmingen, um 1406 - 1409 Appel von Finsterlohe, 1419 - 1429 Siegfried von Venningen, 1429 - um 1465 Burkhard von Weiler, um 1465 - 1468 Ulrich von Finsterloch, 1468 - 1472 Michel von Angelach, 1472 - 1496 Pröpste: Michel von Angelach, 1496 - um 1502 Georg von Helmstatt, um 1502 - 1532 Dekane: Erasmus von Habern, 1532 - 1542 Wernher Nothafft von Hohenberg, 1542 - 1568 Johann Cuno von Morsheim, 1568 - 1572 Philipp Christoph von Soetern, 1572 - 1588 Philipp Christoph von Soetern, 1623 - 1626 (Administrator) Peter Ernst von Ouhren, 1626 - 1631, 1635 - 1649 Stiftsschaffner: Adam Breunlein, 1565 - 1574 Marx Rauwen, 1574 - 1577 Georg Deutsch, 1577 - 1579 Dietrich Schick, 1579 - 1581 Johann Beuschel, 1584 - 1585 Georg (Johann) Friedrich Glöckner, 1601 - 1616 Eberhard Priester, 1623 - 1631 Nikolaus Noldt, 1631 - 1636 Johann Ott, ab 1636 Johann Jakob Kauffmann, 1668 - 1707 Georg Balthasar Kaufmann, 1707 - 1729 Johann Heinrich Paravicini, 1729 - 1734 Georg Balthasar Kaufmann, 1734 - 1767 Franz Adam Lippe, 1767 - 1774 Karl Fretter, 1774 - 1803 Daniel Theophilus Flad, ab 1803
Provenienzanalyse: Pf. Geistliche Gefällenverwaltung 20 Pf. Gemeinschaftlich Geistliche Administration 127 Pf. Reformierter Kirchenrat 17 Pf. Lutherisches Konsistorium 1 Pf. Stift Sinsheim 30 Pf. Geheimer Rat 3 Pf. Geheime Konferenz 8 Pf. Regierung 27 Pf. Hofkammer 14 Pf. Oberrat 1 Pf. Obristforstamt 1 Pf. Kommission zur Ausgleichung des Kirchenvermögens 2 Pf. Generallandeskommissariat 4 Pf. Chausseekommission 2 Pf. Oberamt Mosbach 16 Pf. Amt / Amtskellerei Hilsbach 19 Pf.-Bayer. Ministerialdepartement des Äußeren 2 Pf.-Bayer. Ministerialdepartement der Justiz 1 Pf. Statthalter Freiherr von Oberndorff 1 Bad. Ministerium des Inneren, Generaldirektorium 2 Bad. Ministerium des Inneren, Landesökonomiedepartement 4 Bad. Ministerium des Inneren, Ev. Kirchendepartement 14 Bad. Justizministerium 1 Bad. Geheimer Rat 2 Bad. Oberkirchenrat 2 Bad. Ev.-Reformierte Kirchenökonomiekommission 14 Bad. Regierung der Nieder-/Unterrheins 12 Bad. Odenwälder Kreisdirektorium 6 Bad. Direktorium des Neckarkreises 47
Literatur: Chronik von Sinsheim. Von 1090 bis 1653, in: Quellensammlung der badischen Landesgeschichte, hg. von Franz Joseph Mone, Band 1, Karlsruhe 1848, S. 202-204 Franz Gehrig, Siegel der Abtei Sunnisheim, in: Kraichgau 4 (1974/75), Sinsheim 1977, S. 198-201 Franz Gehrig, Die Niederbrennung der Stadt Sinsheim am 8. August 1689, in: Kraichgau 6 (1979), Sinsheim 1979, S. 180-184 Der Kreis Sinsheim. Heimat und Arbeit, hg. von Konrad Theiss und Hermann Baumhauer, Aalen-Stuttgart 1964, 249 S. Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, Band 5, Stuttgart 1976, S. 325-346, 405-415 Adam Schlitt, 1200 Jahre Sinsheim/Elsenz. Eine Hinführung zur Geschichte der Kreisstadt, hg. vom Bürgermeisteramt Sinsheim, Sinsheim 1963, 48 S. Adam Schlitt, Das Ringen der Bürger Sinsheims um den Wiederaufbau ihrer zerstörten Kirche 1689 bis 1727, in: Kraichgau 5 (1977), Sinsheim 1977, S. 105-127 Josef Semmler, Zur Frühgeschichte des Klosters Sinsheim, in: Kraichgau 6 (1979), Sinsheim 1979, S. 101-111 Johann David Karl Wilhelmi, Die Aufhebung des freien adeligen Collegiat-Stiftes auf dem Michaelsberge bei Sinsheim, Baden-Baden 1846, 58 S. Johann David Karl Wilhelmi, Geschichte der vormaligen freien adeligen Benedictiner Abtei Sunnesheim, Sinsheim 1851, 144 S. Johann David Karl Wilhelmi, Geschichte der Großherzoglich Badischen Amtsstadt Sinsheim, Sinsheim 1856, 215 S.
Bestandsgeschichte: Bei Bestand 222 (Stadt Sinsheim) handelt es sich um einen im Archiv gebildeten Pertinenzbestand. Akten verschiedener (in diesem Fall mindestens 38) Behörden wurden ohne Rücksicht auf ihre Herkunft in diesem Bestand vereinigt. Dies entsprach der Archivordnung des Geheimen Rats und Archivkommissars Johann Nicolaus Friedrich Brauer aus dem Jahr 1801. Unterhalb des topographischen Betreffs Sinsheim erfolgte die weitere Untergliederung nach den Sachrubriken, die Brauer in der Alphabetischen Physiographie des Archivs einführte. Der Bestand Sinsheim wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts aus Ablieferungen verschiedener Behörden gebildet, erhielt jedoch noch im 20. Jahrhundert Nachträge. Manfred Krebs erwähnt in seiner Gesamtübersicht der Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe 1954 noch 410 Faszikel, 1956 bei der Verzeichnung des Bestands durch Paul Fütterer umfasste er bereits 423 Faszikel. Als schwierig erwiesen sich Versuche, die Geschichte einzelner Akten bis zu ihrer Einlieferung ins Archiv nachzuvollziehen sowie die Feststellung des Zeitpunkts der Abgabe in das Archiv. Das Stiftsarchiv Sinsheim wurde 1568 nach der Auflösung des Stifts in das Generalvikariat nach Speyer geflüchtet. Einzelne Akten davon gelangten in die Speyerer Residenz nach Bruchsal. Diese Akten, die Zentralüberlieferung des Hochstifts Speyer und des Ritterstifts Odenheim, wurden nach dem Anfall an Baden 1803 zunächst in einem Archivdepot in Bruchsal belassen. Bis zur Aufhebung des Provinzialarchivs in Mannheim 1826/36 wurden die Akten aus Bruchsal zum Teil nach Mannheim, zum Teil direkt an das Generallandesarchiv abgegeben. Daneben wurden 1879 die Stiftsschaffnerei-Rechnungen des Stifts Sinsheim von 1636 bis 1642 aus dem bayerischen Archiv Landshut nach Karlsruhe abgegeben (vgl. GLA 68 Nr. 732). Die Akten der pfälzischen Zentralbehörden, vor allem Hofkammer und Geheime Kanzlei, wurden im Provinzialarchiv Mannheim bis zu dessen Auflösung 1826/36 verwahrt und nach und nach an das Generallandesarchiv abgegeben. Akten, die durch den Residenzwechsel Karl Theodors von der Pfalz 1777 von Mannheim nach München gelangt waren und sich aus badisch gewordene Orte bezogen, wurden zum Teil im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts von München nach Karlsruhe verbracht (vgl. GLA 68 Nr. 733). Die Registratur der Stiftsschaffnerei war wiederholt geflüchtet worden, so 1794 nach Tauberbischofsheim und 1795 nach Heidelberg in die Gemeinschaftlich Geistliche Administration (vgl. GLA 222 Nr. 3). Doch schon zuvor waren häufig Akten der Stiftsschaffnerei an die Administration abgegeben worden. Die Akten der Gemeinschaftlich Geistlichen Administration, und mit ihnen die Akten der Vorgängerbehörde Geistliche Gefällenverwaltung, befanden sich bereits 1812 im badischen Innenministerium (vgl. GLA 222 Nr. 290), von wo sie über Ablieferungen der Evangelischen bzw. der Katholischen Kirchensektion bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts in das Generallandesarchiv gelangten. Die Akten des Unterrheinkreises und seiner Vorgängerbehörden wurden 1840 bis 1864 zunächst an das Archivdepot Durlach, schließlich nach mehreren Umzügen 1872 an das Generallandesarchiv abgegeben (vgl. GLA 450 Nr. 537). Das Bezirksamt Sinsheim lieferte 1877 ältere Akten des Bezirksamts und seiner Vorgängerbehörden, etwa Akten des Oberamts Mosbach, des Venningischen Amts Eichtersheim, der Amtskellerei Hilsbach, des Justizamts Sinsheim sowie Akten des Odenwaldkreises und des Neckarkreises, ab (vgl. GLA 450 Nr. 1992). Die Akten des Odenwälderkreises waren nach der Auflösung dieses Kreises zum Teil nach Mannheim in die Registratur des Neckarkreises gelangt und kamen, soweit sie Orte des Bezirksamts Sinsheim betrafen, nach Sinsheim. In einer ersten Verzeichnung Anfang des 20. Jahrhunderts waren ältere Akten, die noch nicht nach dem Brauerschen Rubrikenschema beschriftet waren, in diese Ordnung eingebunden worden. Doch erst 1956 wurde der Bestand durch ein Zettelrepertorium von Paul Fütterer erschlossen, wobei sich diese Verzeichnung auf eine Übernahme der vorhandenen Aktentitel beschränkte.
Bearbeiterbericht: Als Grundlage für die Neuverzeichnung des Bestands dienten zunächst die bereits vorhandenen handschriftlichen Titelkarten über 423 Faszikel der Verzeichnung von Paul Fütterer 1956, die nach der Brauerschen Rubrikenordnung von 1801 klassifiziert waren. Diese Klassifikation wurde beibehalten bzw. in Einzelfällen berichtigt und vereinheitlicht. Die bisherigen Titelkartenerhielten lediglich die von den Akten übernommenen Titel und zum Teil ungenaue Laufzeiten, der tatsächliche Inhalt der Akten war nicht beachtet worden. Aus diesem Grund wurden die Titel bei der Neuverzeichnung überwiegend völlig neu gefasst. Da es sich bei dem vorliegenden Bestand um einen im 19. Jahrhundert gebildeten archivischen Mischfonds (Pertinenzbestand) handelt, lag ein Schwerpunkt der Neuverzeichnung in der Feststellung der Provenienzen. Auch die eventuellen Vorprovenienzen sollten erfasst werden. Eine Bemerkung erscheint in Bezug auf die Provenienzen noch angebracht: Das in Einzelfällen zwischen zwei Provenienzangaben erscheinende u. bedeutet, dass in vorarchivischer oder archivischer Zeit verschiedenen zeitgleiche Provenienzen in einer Akte vermischt wurden. Dagegen trennt das Komma Behörden, die die Akte zeitlich nacheinander führten. Der vorliegende Bestand umfasst nach der Neuverzeichnung 434 Faszikel in ca. 4,8 lfd. m. Die Erweiterung des Bestands von 423 Faszikeln (421 und 2 a Nummern) auf 434 Faszikel ergab sich aus folgendem Gründen: 1. Faszikel 48 wurde aufgelöst und in Faszikel 49 eingegliedert, da es sich um das Deckblatt von Faszikel 49 handelte, das versehentlich eine eigene Nummer bekommen hatte 2. Aus Faszikel 232 wurde ein Blatt, das nicht Mühlensachen, sondern Medizinalanstalten betrifft, herausgelöst. Es bildet nun Faszikel 422. 3. Faszikel 323 wurde in 323 a und 323 b, Faszikel 327 in 327 a bis 327 m aufgeteilt, da es sich in diesen Fällen um aus mehreren Einzelheften bestehende Faszikel handelte, die nicht in einer einzigen Rubrik einordnet werden konnten. Zur Erleichterung der Benutzung und mit Rücksicht auf die häufige Benutzung und Zitierung in Veröffentlichungen wurden die bisherigen Nummern beibehalten und die einzelnen Faszikel nur durch Hinzufügung von Buchstaben unterschieden. 4. Faszikel 373 wurde in Bestand 237 (Finanzministerium) eingeordnet, da es sich um eine nicht Sinsheim, sondern Waldangelloch betreffende Akte handelt. Diese Akte erhielt die Signatur 237 Nr. 49453. Die ermittelten Karten und Baupläne wurden, sofern sie ein größeres Format als Folio haben, aus den Akten herausgenommen (Nr. 106, 109, 111, 115, 135, 150, 212, 238, 293, 347), durch Kopien ersetzt, gesondert gelagert und erhielten eine eigene Signatur (G Sinsheim 29 bis 42). Eine Pergamenturkunde wurde ebenfalls aus konservatorischen Gründen aus der Akte entfernt. Weitere Akten zur Stadt Sinsheim und vor allem zu Besitzungen des Stifts bzw. der Stiftsschaffnerei lassen sich besonders im Bestand 229 unter den früher selbstständigen Orten finden, die heute zu Sinsheim gehören. Die Herstellung des Findbuchs erfolgte im Rahmen des MIDOSA-Projekts der Landesarchivverwaltung mit Hilfe der EDV. Der Bestand wurde vom 1. Juli bis 31. August 1992 als archivarische Probearbeit von der Archivinspektoranwärterin Andrea Rößler verzeichnet. Die Korrektur und Redaktion des Online-Findmittels besorgte René Gilbert 2024. Die Unterlagen wurden abschließend signiert und archivfachlich verpackt. Der Bestand 222 enthält insgesamt 435 Verzeichnungseinheiten. Karlsruhe, 31. August 1992 / 16. September 2024 Andrea Rößler / Dr. René Gilbert
434 Akten (Nr. 1-422)
Bestand
Rainer Brüning/Gabriele Wüst (Bearb.), Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 6, Bestände des Alten Reiches, insbesondere Generalakten (71-228), Stuttgart 2006, S.387
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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