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Ulrich Miller von Döffingen ("Teffingen"), gefangengesetzt wegen böser Taten und Fluchens nach einem Aufruhr entgegen seinem geschworenen Eid, schwört Urfehde und verspricht, sich nicht zu entfernen und auf die Aufforderung des Fürsten oder dessen Anwälten zu erscheinen und ihre weiteren Beschlüsse über ihn entgegenzunehmen, auch bei Rechtsansprüchen seinerseits niemand vor fremde Gerichte zu ziehen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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