Klage wegen verübter Gewalttaten, die aufgrund richterlicher Ausführungsbescheide als Folge eines RKG-Urteils (vgl. RKG 4655 (R 494/1591)) vorgenommen wurden. Zwischen der Witwe von Vittinghoff und den dem Stift Rellinghausen unterstehenden Bauerschaften Hinsel und Holthausen war wegen der Eichelmast auf dem Brehem und einem dort liegenden Wasserwehr an der Ruhr Streit enstanden. Mittels einer Kommission der klev.-märk. Regierung erwirkte die Witwe von Vittinghoff ein Verbot, das mit Unterstützung der Landdroste zu Blankenstein und Bochum und einer großen Zahl von Bauerschützen zu Zerstörungen, Pfändungen und der Gefangennahme von Personen führte. Das Stift Rellinghausen erwirkte dagegen am RKG eine Zitation wegen Verletzung seiner Immunität und wegen Landfriedensbruchs.