fol. 35. Ordnung über das Weinungeld; gen. die Bronnträger, die Weinknechte, die Wirte. fol. 35v. Ungelterknecht-Eid. Ansicht eines Weinfasses nur im Beisein eines Weinknechtes; Eichung von Fässern zum Weinausschank und Erhebung des Ungeltes.

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Stadtarchiv Speyer
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