21) Bericht über die mit den Bauern vom Allgäu, Bodensee und Baltringen gepflogenen Unterhandlungen, in denen die Irrungen durch Schiedsrichter beigelegt werden sollen. Die Bauern sollen einstweilen ihren Obrigkeiten früheren Gehorsam leisten und solange im Stillstand stehen. Der Bauernausschuss bittet sich acht Tage Bedenkzeit aus, 25. März 1525

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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