Bürgermeister und Ratmannen "ald unde nuwe" der Stadt Luckau bekunden, dass Paul von Kunersdorf, Hofmeister der gnädigen Frau von Brandenburg, eine Entscheidung herbeigeführt habe zwischen ihnen und Heinrich Brandes, Bürger der Altstadt Magdeburg, wegen des Anspruchs, den Brandes gegen sie erhoben auf Grund eines versiegelten Briefes, in dem sich ihre Vorfahren "Hans Paczke", Heinrich Brandes Hausfrauen Vater, gegenüber zur Zahlung eines jährlichen Zinses von 17 Schock böhmischer Groschen verpflichtet haben, so lange dieser nicht für 170 Schock Prager Münze zurückgekauft sei. Bürgermeister und Ratmannen geloben, an Brandes bzw. seine Frau Katharina und seine Erben 200 Schock guter schildechter Meißnischer Groschen oder 600 alte Schock derselben Münze zu zahlen und zwar vom künftigen Martinstag (11. November) an jährlich 50 neue oder entsprechend viel alte Schock, also in vier Terminen, zu Luckau auf dem Rathaus. Sie geloben ferner, für allen Schaden durch Versäumnis aufzukommen. "gegebin. nach gotis gebort virczenhundirt jar darnach in deme LIII. jare am montage nach Divisionis apostolorum."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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