Die Gebrüder Ulrich, Sebastian und Jodok Schermar ("Schermayer") sowie ihre Schwestern Anna geborene Schermar, Wittwe des Ulmer Altbürgermeisters Magnus ("Mang") Krafft, Dorothea geborene Schermar, Ehefrau des Johann Löw, und Barbara Schermar, alle eheliche Kinder des Ulrich Schermar des Älteren sowie Bürger und Bürgerinnen zu Ulm, bekennen, dass sie für das Seelenheil ihres Vaters, ihrer Mutter Ursula geborene Ehinger, ihrer Brüder Dr. Matthäus, Johann, Georg und Werner Schermar, ihrer Kinder, Vorfahren und Nachkommen eine ewige Messe auf dem Seelaltar mitten in der Kirche des Dominikanerklosters ("deß gottshauß zue den Predigern") in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] gestiftet haben. Der Kaplan, dem diese Pfründe verliehen wird, soll wöchentlich vier Messen an dem Altar feiern. Zu seinem Unterhalt und zur Ausstattung der Pfründe haben sie einen jährlichen Zins in Höhe von 45 rheinischen Gulden übergeben. Diesen Zins haben sie von Johann Kaspar von Bubenhofen [abgegangene Burg bei Rosenfeld/Zollernalbkreis] zu Hettingen [Lkr. Sigmaringen] für 1.000 rheinische Gulden unter dem Vorbehalt der Ablösung erworben. Der Kaplan ist außerdem verpflichtet, von diesem Zins jedes Jahr 2 rheinische Gulden dem Pfarrer in Ulm zu übergeben sowie einen Jahrtag für die Stifter, ihre Eltern, Vorfahren und Nachkommen auszurichten. Von den Besitzungen und Einkünften der Pfründe darf er nichts verkaufen oder verpfänden. Werden der Pfründe gehörende Zinsen abgelöst, dann soll der Erlös ausschließlich für den Ankauf neuer Zinsen verwendet werden. Das Patronatsrecht für die Pfründe steht dem jeweils Ältesten der Familie Schermar bzw., nach deren Aussterben, dem Ältesten aus der nächsten Verwandtschaft der Schermar zu. Sind keine Angehörigen der Familie oder Verwandtschaft mehr vorhanden, dann fällt das Patronatsrecht an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm. Die Stifter bitten den Konstanzer Bischof Hugo ("Hawg") [von Hohenlandenberg] oder seinen Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten um die Bestätigung ihrer Stiftung.