Arnold Heinrich Verheyen und Everhard Werner Kempken, beide Kapitularkanoniker der Archidiakonalkirche St. Viktor zu Xanten, bekunden, dass vor ihnen als kapitularischem Gericht Bruno von Eyll (Pyll !), ihr Dekan und Kapitularkanoniker, bekannt hat, dass er als laut produzierter Vollmacht, erteilt am 10. März 1737 vor 2 Schöffen der Stadt Huissen im Land Kleve, als Bevollmächtigter der darin genannten Erben von Spital dem Franz Ignaz Marle, dem münsterischen Rentmeister des Amts Bocholt, und seiner Ehefrau Anna Catharina Franziska Hardenack und ihren Erben eine Obligation von 1000 Reichstaler Kapital vom 13. April 1632 auf die münsterische Landschaftspfennigkammer sowie die Urkunde einer Zession derselben auf Johann von Alpen vom 26. Mai 1677 zediert hat. Der Dekan verzichtet zugunsten der Eheleute Maerle auf jegliches Recht an dem Kapital sowie auf alle Einreden und Rechtsbehelfe gegen diese Zession. - Sie haben dieselbe zusammen mit dem Dekan eigenhändig unterschrieben, ihre Petschaften aufgedrückt und vom Kapitelssekretär unterschreiben lassen. ... so geschehen Xanten in immunitate nostra den 3. Maii 1738.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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