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Edo Boing (Ede Boginges), Häuptling von Gödens (Godensze), gelobt Graf Gerd VI. von Oldenburg, ihm in den Streitigkeiten mit Rüstringen, die von den beiderseits zu ernennenden Schiedsrichtern rechtlich oder freundschaftlich geschlichtet werden sollen, beizustehen, falls Rüstringen sich dem Schiedsspruch nicht fügen sollte. 1457 Dezember 21 (ame dage Thome apostoli)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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