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Dem Kloster St. Stephan in Würzburg stehen auf den beiden Schlössern in Veitshöchheim, dem Echterischen und dem Falckischen, sowie auf verschiedenen zu diesen Schlössern gehörenden Besitzungen, die in der Urkunde im einzelnen aufgeführt sind, die Lehenschaft und jährliche Abgaben und sonstige Gerechtsame zu. Mit Zustimmung des Erzbischofs zu Mainz und Bischofs zu Würzburg Johann Philipp [von Schönborn] wurde nun vereinbart, dass das Hochstift Würzburg die Lehenschaft samt den Abgaben und Gerechtsamen ablösen kann. Die fürstbischöfliche Kammer bezahlt dafür dem Kloster 80 Malter Roggen (korn) und 2000 Reichstaler in festgelegten Raten. Das Kloster verzichtet daher auf alle seine Rechte an den Gütern, ausgenommen den Zehnten. Aussteller: Kloster St. Stephan und bischöfliche Kammer. Empfänger: Kloster St. Stephan
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Dem Kloster St. Stephan in Würzburg stehen auf den beiden Schlössern in Veitshöchheim, dem Echterischen und dem Falckischen, sowie auf verschiedenen zu diesen Schlössern gehörenden Besitzungen, die in der Urkunde im einzelnen aufgeführt sind, die Lehenschaft und jährliche Abgaben und sonstige Gerechtsame zu. Mit Zustimmung des Erzbischofs zu Mainz und Bischofs zu Würzburg Johann Philipp [von Schönborn] wurde nun vereinbart, dass das Hochstift Würzburg die Lehenschaft samt den Abgaben und Gerechtsamen ablösen kann. Die fürstbischöfliche Kammer bezahlt dafür dem Kloster 80 Malter Roggen (korn) und 2000 Reichstaler in festgelegten Raten. Das Kloster verzichtet daher auf alle seine Rechte an den Gütern, ausgenommen den Zehnten. Aussteller: Kloster St. Stephan und bischöfliche Kammer. Empfänger: Kloster St. Stephan
Dem Kloster St. Stephan in Würzburg stehen auf den beiden Schlössern in Veitshöchheim, dem Echterischen und dem Falckischen, sowie auf verschiedenen zu diesen Schlössern gehörenden Besitzungen, die in der Urkunde im einzelnen aufgeführt sind, die Lehenschaft und jährliche Abgaben und sonstige Gerechtsame zu. Mit Zustimmung des Erzbischofs zu Mainz und Bischofs zu Würzburg Johann Philipp [von Schönborn] wurde nun vereinbart, dass das Hochstift Würzburg die Lehenschaft samt den Abgaben und Gerechtsamen ablösen kann. Die fürstbischöfliche Kammer bezahlt dafür dem Kloster 80 Malter Roggen (korn) und 2000 Reichstaler in festgelegten Raten. Das Kloster verzichtet daher auf alle seine Rechte an den Gütern, ausgenommen den Zehnten. Aussteller: Kloster St. Stephan und bischöfliche Kammer. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 938
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 76 / 115
Registratursignatur/AZ: 500 (18. Jh.); V n 6 l (18. Jh.); L 8 D 1 N 80 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; dt. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Bischof; an Pergamentstreifen anhängend, unbesch. S 2: Kloster St. Stephan, Konvent; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten
Straub, Georg, Veitshöchheim, dessen Erben
Albrecht, Wolf, Veitshöchheim
Kirchner, Konrad, Veitshöchheim
Fornberger, Kilian, Veitshöchheim
Urlaub, Johannes, Veitshöchheim
Paulus, Valentin, Veitshöchheim
Hoffmann, Balthasar, Veitshöchheim
Hetzer, Sebastian, Veitshöchheim
Wilhelm, Peter, Veitshöchheim
Willung, Paul, Veitshöchheim
Burckhart, Johannes, Veitshöchheim
Heiligental, Leonhard, Veitshöchheim
Köler, Kaspar, Veitshöchheim, dessen Witwe
Gütting, Hieronimus, Veitshöchheim
Rommerstal, Valentin, Veitshöchheim
Holzapfel, Johannes, Veitshöchheim
Pfaff, Johannes, Veitshöchheim
Heunstetter, Leonhard, Veitshöchheim
Herbet, Michael, Veitshöchheim
Grönnerin, die, Veitshöchheim, deren Erben
Schönborn, Johann Philipp von, Mainz bzw. Würzburg, Erzbischof bzw. Bischof
Faber, Maurus, Würzburg, Kloster St. Stephan, Abt
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.