Dem Kloster St. Stephan in Würzburg stehen auf den beiden Schlössern in Veitshöchheim, dem Echterischen und dem Falckischen, sowie auf verschiedenen zu diesen Schlössern gehörenden Besitzungen, die in der Urkunde im einzelnen aufgeführt sind, die Lehenschaft und jährliche Abgaben und sonstige Gerechtsame zu. Mit Zustimmung des Erzbischofs zu Mainz und Bischofs zu Würzburg Johann Philipp [von Schönborn] wurde nun vereinbart, dass das Hochstift Würzburg die Lehenschaft samt den Abgaben und Gerechtsamen ablösen kann. Die fürstbischöfliche Kammer bezahlt dafür dem Kloster 80 Malter Roggen (korn) und 2000 Reichstaler in festgelegten Raten. Das Kloster verzichtet daher auf alle seine Rechte an den Gütern, ausgenommen den Zehnten. Aussteller: Kloster St. Stephan und bischöfliche Kammer. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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