Peter Schech von Mähringen ("Meringen") [Stadt Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Georg Rot von Reutti ("Reitten") [Stadt Neu-Ulm] und Samuel Moll sowie der Hofmeister Lamprecht Baumgarter des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] ein Gütlein des Spitals in Mähringen zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und ein Gärtlein im Dorf, 14,625 Jauchert Äcker und ein Baumgarten. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten. Von dem Baumgarten wird er jährlich 7 Schilling Heller in den Hof des Bartholomäus Rossmann zinsen. Dem Spital hat er von dem Gütlein jedes Jahr 6 Imi Hafer Ulmer Maß sowie 14 Schilling Heller für Heugeld, Eier und Dienste nach Ulm zu liefern. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an dem Gütlein an geeignete Personen, die auch den Spitalpflegern und dem Hofmeister genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es auf diese oder andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen dem Spital von dem bisherigen Inhaber 1 Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.