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Sebastian Lieber von und zu Berg sowie Hieronymus v. Leiningen (Leyninger) von und zu Plüderhausen verleihen dem Michael Fröschlin den von ihm innegehabten halben Hof zu Scharnhausen zu einem Erblehen (vgl. U 394).
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Sebastian Lieber von und zu Berg sowie Hieronymus v. Leiningen (Leyninger) von und zu Plüderhausen verleihen dem Michael Fröschlin den von ihm innegehabten halben Hof zu Scharnhausen zu einem Erblehen (vgl. U 394).