1. Bauarbeiten an Kirchen-, Stiftungs- und Gemeindebauten sowie herrschaftlichen Kameralhöfen 2. Die Beschränkung der Zahl der Feuerstellen und Ortsbürger 3. Die Kautionen der Bauakkordanten 4. Die Beiziehung der Ortsvorsteher und Geistlichen bei der Übernahme von Gemeindebauten