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Johann, Graf von Henneberg bekundet, dass er die im Folgenden
inserierte Urkunde Reinhards [von Weilnau], Abt von Fulda, des Dekans
Konrad von Lau...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
1469 Januar 2
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist in jaren und tagen wy obgeschribenn stehett
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann, Graf von Henneberg bekundet, dass er die im Folgenden inserierte Urkunde Reinhards [von Weilnau], Abt von Fulda, des Dekans Konrad von Lauberbach (Lauwerbach) und des Konvents von Fulda erhalten hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1469 Januar 2: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er, nachdem unter seinen Vorgängern viele Güter und feste Plätze des Klosters verpfändet worden waren, diese dem Kloster wiedergewonnen hatte, diese Besitzungen nun jedoch wegen ihm aufgedrängter Fehden wieder in Gefahr geraten sind. Deshalb und zum Besten der Ritterschaft und der Bevölkerung (armenlut), auch aufgrund eigener Schwäche wegen Alters und Krankheit, bestellt er auf Rat Wilhelms, Graf von Henneberg, seines (oheims) [?], der bereits seit langer Zeit ein Verbündeter gewesen ist, und auf Rat des Konvents, der Ritterschaft und besonders des Dekans Konrad von Lauberbach (Lauwerbach), den Grafen Johann von Henneberg, Bruder Wilhelms, zum Hauptmann des Klosters. Er soll verantwortlich sein für geschäftliche Angelegenheiten, Fehden, Schulden, Verpfändungen zu Gunsten und zu Lasten des Klosters. Dazu weist der Abt ihm alle Städte, Burgen und Amtleute zu. Er erhält das Öffnungsrecht, Folge, Renten und Zinsen. Der Abt behält sich die geistliche Regierung und alle geistlichen und weltlichen Lehen vor. Über heimgefallene Lehen ist der Rat Graf Johanns (Hans) einzuholen. Der Abt behält sich seine Rechte als Reichsfürst vor. Er behält sich außerdem die Besetzung der Propsteien vor, das Kloster Thulba (Dolb) samt der Propstei, die Kellerei in Hammelburg, die Burg Giesel, das [?] derzeit Dekan und Konvent verpfändet ist, dreihundert Gulden aus (Romelsgehauck) [Römershag?], die bisher dem Kloster zugutegekommen waren, das Silberzeug (silberwergk), ausgenommen das Esssilber. Dafür ist Graf Johann zum Schutz des Klosters, des Konvents, der Ritterschaft und der Bewohner verpflichtet. Johann erhält auch die beweglichen Vorräte und den Hausrat zu seiner Verfügung. Er ist zum Unterhalt von Wächtern und Torwächtern in den Burgen und Städten des Klosters verpflichtet. Johann und Wilhelm geloben an Eides statt, die Vereinbarung einzuhalten. Siegelankündigung von Abt Reinhard und von Dekan und Konvent. (... der geben ist nach Cristus geburt viertzehenhundert und im neun und sechczigistein jaren am Montag nach dem heiligen neuwen jars tag). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann, Graf von Henneberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm, Graf von Henneberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.