Joest Wittmundt (Wydtmundt), Gograf zu Stromberg des Fürsten und Herrn Franz, Bischof zu Münster und Osnabrück, Administrator zu Minden etc., bekundet: Nachdem Johann zu Daelen und Evert zu Daelen, Eigenhörige des Franz von Loe, Herrn zu Wissen und zur Geist, und dessen Güter bewohnend, sehr gröblich und in kurzer Zeit fruchtbare Eichen ohne Wissen, Willen und Befehl des Franz von Loe gefällt hatten, hat der Herr von Wissen die beiden Männer zur Strafe ihrer Ungehorsamkeit gefangen setzen lassen. Nun haben sich mehrere Leute dafür ausgesprochen, die beiden Männer wieder freizulassen, wenn sie sich verpflichteten, keine Bäume mehr ohne den Willen des Erbherrn oder seiner Diener umzuhauen. Falls sie dagegen verstießen, verlören sie und ihre Frauen und Kinder, ob unmündig oder nicht, auch die, die noch kämen, jedes Recht an den Erben. Der von Wissen kann dann die Erben besetzen, wie er will. Die Männer verpflichten sich zur Urfehde. Bürgen sind seitens Everts zu Daelen: Jacob Frederich, Heinrich Menße, Gerdt Hoenberich, Hermann Thyeß, seitens Johanns zu Daelen: Ouerbecken, Krampe, Hermann Thieß und Bueschoeue. Zeugen: die Standgenossen des Gerichts Bürgermeister Wyneken zu Beckum (tho Beckhvm), Menßo thor Brueggen u.a. Datum Anno duisent viffhundert, Eynn vnd vifftigh, amm Saterdaghe nae Pauli bekarunghe 1551 Januar 31