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Georg Kaufman, Michael Siglin und Jörg Nencker, Einwohner und verordnete Untergänger zu Plieningen, vergleichen Joachim Lindlin als verordneten Anwalt von Hz. Ludwig und Jakob Kopp, Wiesenknecht zu Birkach, Kläger, mit Jörg Löß von Riedenberg, Jakob Frech von Rohracker und Veit Klump von Birkach und ihren Mitverwandten, Beklagte, als Inhaber der Chonwiesen und dem Seelein zu Birkach, wegen der Wässerung dieser Wiesen, worüber laut inserierter Urkunde vom 25. Mai 1550 (U 364a) ein Vergleich mit den Beklagten zustande kam. Die Untergänger entscheiden, nachdem die Beklagten die Einhaltung des früheren Vergleichs versprochen hatten, über die einzelnen Punkte jedoch keine Einigung erzielt werden konnte, daß die inserierte Urkunde weiterhin in Kraft bleibt und Kläger und Beklagte zur angegebenen Zeit das Wässerungsrecht haben sollen. Bei Übertretung sind dem Weiler Riedenberg als Strafe 6 ß zu entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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