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Das Stadtgericht Esslingen entscheidet zwischen dem dortigen Bürger Eberlin von Plieningen (Blieningen), welcher 3 Pfund Heller von der Bebenhauser Mühle zu Plieningen (Blieningen), die sein verstorbener Vater, Eberhard von Plieningen (Blieningen), bezogen hatte, für eine ewige Gült erklärte, und zwischen dem Kloster Bebenhausen, welches dieselbe nur als Leibgeding gegeben haben wollte, zu Gunsten des Letzteren, nachdem verschiedene Zeugen und der Abt Konrad [von Lustnau] von Bebenhausen diese Behauptung beschworen hatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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