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Die Stadt Reutlingen befreit die in ihrer Parochie gelegenen Güter des Klosters Bebenhausen gegen eine jährliche Abgabe von 2 Pfund Heller von jeglicher Steuer und Leistung, verbietet demselben aber zugleich jede Vermehrung des bestehenden Grundbesitzes in ihrem Gebiet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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