Jost, Markgraf von Mähren und Brandenburg, bekundet, dass er den Ratmannen der Stadt Luckau 67 1/2 Schock böhmische Groschen schuldig sei und sie dafür auf seinen Teil des Gerichts zu Luckau gewiesen habe, damit sie ihn gebrauchen und genießen, bis er ihnen die Summe zurückgezahlt habe. "Geben zu Meissen nach Christs geburt vierczehenhundert jar und darnach in dem dritten jare des nehsten sunabendes nach sand Andres tage des heiligen czwelfboten."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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