Schultheiß und Richter zu Tübingen beurkunden auf Geheiß der Gräfin Henriette von Württemberg, dass die Meisterin und die Frauen in der Klause zu Tübingen bei St. Jacob nicht mehr als 3 lb h jährlich zu Steuer geben sollen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...