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Schultheiß und Richter zu Tübingen beurkunden auf Geheiß der Gräfin Henriette von Württemberg, dass die Meisterin und die Frauen in der Klause zu Tübingen bei St. Jacob nicht mehr als 3 lb h jährlich zu Steuer geben sollen.
Schultheiß und Richter zu Tübingen beurkunden auf Geheiß der Gräfin Henriette von Württemberg, dass die Meisterin und die Frauen in der Klause zu Tübingen bei St. Jacob nicht mehr als 3 lb h jährlich zu Steuer geben sollen.