Hans von Wallenstein reversiert gegenüber Pfalzgraf Friedrich I. über die von seinem Schwager Henne Reiprecht von Büdingen und dessen Brüdern Apel und Kaspar an den Pfalzgrafen zurückgegebenen Lehen, mit denen dieser ihn auf Bitten der drei Brüder belehnt hat. Hans von Wallenstein gelobt, die Lehen von Pfalzgraf Friedrich und nach dessen Tode von seinem Sohn Philipp zu empfangen. Bei den Mannlehen handelt es sich um die Zehnten zu Klein-Altenstadt und Enzheim, um Zehnt, Hof, Haselmühle und weitere Gefälle zu Stockheim, den Zehnten zu Bergheim bei Ortenberg sowie den Zehnten und das Patronatsrecht zu Bleichenbach.