Jerg Brannd von Großingersheim (1), gef. zu Marbach, weil er die Leute betrogen, hohe Schulden gemacht, seine gekauften Pferde verspielt und sich sonst ungebührlich gehalten hat, auf Fürbitten freigelassen und vor die Wahl gestellt, das Recht zu nehmen oder Württemberg zu verlassen, entscheidet sich für letzteres und schwört U.