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Kurfürst Philipp von der Pfalz überträgt 30 Malter Korn und einen Fuder Weisswein auf der Probstei Pfeddersheim (Pfedderßheim), die Hermann von Un...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 13 Orte, Buchstabe O >> 13.10 Oppenheim
1478 November 11, Heidelberg
v. Hohenstein
Ausfertigung (deutsch), Pergament (22,1 x 31,6 cm), rundes, rotes Wachssiegel in brauner Siegelkapsel an Pergamentstreifen anhängend, leicht beschädigt erhalten
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heidelberg vff sant Martins des heiligen Bischoffs tag anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo octauo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz überträgt 30 Malter Korn und einen Fuder Weisswein auf der Probstei Pfeddersheim (Pfedderßheim), die Hermann von Undenheim als Oppenheimer (Openheim) Burglehen innehatt, sofern bei dessen Tod keine Burglehenserben vorhanden sind, an Philipp von Hoenstein.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) lehenbrieff sagend vber xxx malter korns eyn fuder wynß (2) Anno 1478 (3) Philips pfalzgraf by rine hertzog in bayern des heiligen romischen Rrchs ertzdruchses und kurfürste (4) Anno 1478 (5) lat. 801. nro 28 (6) Ein burglehen von dem pfaltzgraffen vbber xxx malter korns vnd eyn fuder winß ist herman von vddenheimb gewest (7) notari (8) No
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Heidelberg (Baden-Württemberg) (2) Oppenheim (Openheim) (Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz) (3) Pfeddersheim (Pfedderßheim) (Worms-Pfeddersheim, Rheinland-Pfalz) Personen: (1) Philipp der Aufrichtige, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchsess (2) Udenheim, Hermann von (3) Hohenstein, Philipp von Institutionen: (1) Propstei zu Pfeddersheim
Burglehen
(1) 1478, Nov. 11. Kurfürst Philipp von der Pfalz überträgt die 30 Malter Korn und das Fuder Weisswein auf der Probstei Pfeddersheim, die Hermann von Undenheim als Burglehen innehatte, sofern bei dessen Tod keine Burglehenserben vorhanden sind (und versehentlich ist er nit burglehenserben nach sinem tod verlassen) dem Philipp von Hoenstein nach Burgmannenrecht. Datum Heidelberg uff St. Martinstag des heiligen Bischoffstag a. d. 1478. Perg. urk. Anhängendes Siegel des Kurfürsten.(2) Z.B 15/1938. (3) Urkunden Oppenheim.
#Kurpfalzurkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.