Herzog Ludwig von Württemberg gestattet und genehmigt einen Vergleich zwischen Dr. Johannes Brenz, Professor zu Tübingen, und dem Kloster Bebenhauser Wittumshofmaier Kaspar Entenmann zu Altdorf, wonach der Erstere dem Letzteren, weil er mit seinen an den Wittumshof heuzehntpflichtigen Wiesen auf dem Schaichhof eine Kulturveränderung vorgenommen, eine Entschädigung zu leisten sich verbindlich macht.