Hans Heß, Wirt zu Pfullingen, wegen verschiedener Betrügereien eine Zeitlang gef., jedoch auf Fürbitten seiner Herren und guten Freunde begnadigt und vor die Wahl gestellt, das Recht zu nehmen oder "um einen Abtrag" zu bitten, nach Wahl des Abtrags freigel., schwört U., in der er verspricht, gegen das Fürstentum und Land Württemberg, dessen Räte, Diener und Untertanen nichts Arges zu unternehmen sowie Streitigkeiten und Händel mit ihnen nur rechtlich und vor den zuständigen Gerichten auszutragen. Er gelobt eidlich, seinem Landesherrn innerhalb der nächsten zwei Monate einen Abtrag nach Verlangen zu leisten und stellt drei Bürgen, die im Falle des Bruchs dieser Verschreibung und säumiger Zahlung des Abtrags der Herrschaft Württemberg mit 500 fl verfallen sein sollen. H. Heß hatte in seinem Wirtshaus zu Pfullingen zu unziemlichen Zeiten und des Nachts hohe Spiele mit Einsätzen von 1/2 fl gestattet, Wein nicht nach dem Maß ausgeschenkt und ihn zudem mit Birnenmost verfälscht sowie Neckarsteine, die nicht von Ensingen gekommen waren, mit dem Hirschhorn versehen und als Mühlsteine verkauft. Er hatte auch einer Frau zu Pfullingen, die Giengin genannt, nachts die Fenster eingeschlagen. Bürgen: 1) Konrad Volk 2) Hans Volkmer, beide zu Pfullingen 3) Diepold Hut zu Honau. Beilagen: 1. Erkenntnis des Stadtgerichts Kirchheim u.T., dass die für H. Heß geleistete Bürgschaft von 500 fl wegen Versäumnis der Abtragszahlung und der auf Klage des Herzogs vom Gericht anberaumten Rechtstage der Herrschaft Württemberg verfallen sei, vom 2. Dez. 1496 (Fr nach Andreas), Sr.: Stadt Kirchheim u.T., Ausf., Pap.; 1 Pap. S. 2. Eidliche Erkenntnis des Stadtgerichts Kirchheim u.T., im Rechtshandel zwischen Herzog Eberhard II. von Württemberg und dem Baumeister Jakob Stamler kein Urteil fällen zu können, und Verweis der Angelegenheit an Vogt und Gericht zu Stuttgart als Obergericht, 1 Bl. Pap. 3. Bittschreiben des M. Georg Hut, königlicher Kammerprokurator und Advokat zu Frankfurt a.M., in Sachen seines Bruders Diepold Hut, vom 12. Febr. 1497 (Invocavit), 1 Bl. Pap. 4. Begnadigungsgesuch des Diepold Hut, der nach Verfall der Bürgschaft in Haft genommen worden war, vom 23. Febr. 1497 (Mathis Abend), 1 Bl. Pap.