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Hans Wendel von Weilheim, verschuldeter Sachen wegen zu Göppingen gef., jedoch aus Barmherzigkeit freigelassen, schwört U. und verspricht, künftig nur mit freundlichem Recht gegen den Grafen und diejenigen, die ihn vertreten, vorzugehen und Ansprüche gegen dieselben nur an den für diese zuständigen Gerichte geltend zu machen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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