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Kätherlin Merkerin, Wernher Schreibers Witwe, B. zu Stuttgart, un und ihre Kinder bekenn, daß sie kein Recht haben, an Mangold Schreibers Haus zu bauen. Vidimus von 1429 in Vidimus von 1518. Abschr., Pap.; 4 Bl. besch.
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Kätherlin Merkerin, Wernher Schreibers Witwe, B. zu Stuttgart, un und ihre Kinder bekenn, daß sie kein Recht haben, an Mangold Schreibers Haus zu bauen. Vidimus von 1429 in Vidimus von 1518. Abschr., Pap.; 4 Bl. besch.