Abt Eberhard von Bebenhausen bestätigt, dass der Bürger Heinrich Camerer (H. dictus Camerarius) zu Reutlingen und seine Frau Mechthild (Mechtild) mit Zustimmung ihrer Kinder Eberhard und Mechthild (Mechtild) ihre Güter in Betzingen (Bezzingen), nämlich 2 Wiesen, 1 Morgen Acker, eine Hofstätte und 1 Haus, an das Kloster Bebenhausen requiriert haben und dass er diese Güter dem jungen Eberhard auf Lebenszeit gegen einen jährlichen Zins zu Lehen gegeben habe.