Jörg Kaufmann, Michel Vetter und Michel Siglin, verordnete Untergänger zu Plieningen, urteilen im Streit zwischen Hans Mannsberger von Heumaden, Kläger, und Schultheiß, Gericht und Gemeinde daselbst, Beklagte, wegen des Weges durch des Klägers Wiesen im Ower Zehnten an der oberen Wiese, beim Brücklein gen. Sie entscheiden, daß der Weg von beiden Parteien in der angegebenen Weise auszubauen und in Zukunft von der Gemeinde auf eigene Kosten zu unterhalten sei. Falls die Äcker 'verbannt' würden, solle auch dieser Weg verbannt sein und nur vom Kläger genutzt werden. Die Untergangskosten haben beide Parteien zu tragen.