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Hans Kolner von Haunstadt bekundet an Stelle des Landrichters der Grafschaft Hirschberg, Konrad von Ellenprunn, dass vor ihn an offen schrann dieser Landrichter gegen die Güter des Abts und Konvents von St. Emmeram um 100 Pfund Pfennige geklagt habe, weil der Abt in die richterliche Zuständigkeit des Landrichters eingegriffen habe. Nach Einrede durch Heinrich Neunmarkter (Newenmarchter) als Vertreter des Abts und nach Leistung eines ta{e}wtschen Eides durch Abt Alto von St. Emmeram vor dem Landschreiber Linhard Grüninger erkennt das Gericht die Ansprüche des Landrichters als ungerechtfertigt und stellt dem Abt einen Gerichtsbrief hierüber aus. S: Landgericht Hirschberg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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