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Konrad Elßeßer aus Heslach, dem auf seine Bitten seine frühere Verschreibung kassiert und wieder erlaubt worden war, Zechen zu besuchen, seine Wehr zu tragen und frei zu handeln und zu wandeln, erneuert seine U. und verspricht, sich weiterhin wohl zu verhalten. Beilage: Anordnung der herzoglichen Kanzlei an die Registraturen, die Verschreibung des Konrad Elßeßer aus Heslach vom 20. März 1557, worin er für 400 fl Bürgschaft geleistet und geschworen hatte, im Stuttgarter Amt zu bleiben sowie Wehr und Zechen zu meiden, zur Kassation an den Rat zu geben, Pap. 16. Nov. 1559.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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