Ausfertigung eines Vertrags zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und den vellbergischen Eigentumserben, mitgesiegelt durch Bernolf von Gemmingen zur Bürg namens seiner Ehefrau Anna, geb. von Grumbach, sowie des Wilhelm und Wolf von Grumbach, und Anna Wolfskeel, geb. Wolfskeel, Witwe zu Rottenbauer, betreffend verschiedene, durch den Kauf der Herrschaft Vellberg angefallene Kosten, namentlich für einen Prozeß am Reichskammergericht in Speyer in Höhe von 2600 fl, wofür die Stadt eine Schuld der Erben beim Markgrafen von Brandenburg-Ansbach in Höhe von 3000 fl tilgt. Sie übernimmt ferner eine Forderung des Dr. Johann Schulther an die Herren von Grumbach von 1000 fl, für die ein Bergwerk in Böhmen verpfändet wurde, sowie ein Darlehen von 166 fl, die Wilhelm von Grumbach bei Dr. Konrad Dolde aufgenommen hatte, führt auch die Kammergerichtsprozesse der Erben auf Kosten der Stadt weiter.