Kläger: Gerhard und Anton Reinhard Schott, Kaufleute in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Johann Nicolaus Vollrath als Kurator der Margaretha Barbara Vollrath, geborene Claussen, Witwe des Nicolaus Vollrath, als Erbin des Gerhard Matthias Claussen, Anwalt des Gödert Rohlffs, dann gerichtlich bestellter Prokurator auch der anderen Gläubiger des Anton Schott, sowie seit 1770 Lt. Julius Hinrich Bartels, Gerichtsvogt in Hamburg (Beklagter) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis (primae), nunc (1759) ulteriorum compulsorialium, nunc (1770) citationis (novae) cum compulsorialibus, nunc (1777) confirmationis transactionis; Schadensersatzforderungen der Kläger wegen verzögerter Auszahlung der beim Gerichtsvogt deponierten Gelder, Imploration wegen Vollstreckung eines Urteils über die Priorität der Forderungen der Kläger in Höhe von 3500 Mark und Ladung sämtlicher Gläubiger in einem Streit in Fallitsachen des Anton Schott; Hinweis der Beklagten, dass Gerhard Schott längere Zeit mit seinem Vater Anton Schott eine Handlungsgesellschaft betrieben habe und dass die Kläger als Schuldner in den Büchern des Anton Schott auftauchten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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