Hans Gleicher (Glyher), Bürger zu Hall, übergibt zu einem Jahrtag für sich, seine Hausfrau ¿ Anne von Rot und deren Sohn ¿ Konrad von Rot und ihre Vorfahren an den St. Georgsaltar (Görienaltar) zu Sankt Michael das Gütlein des Stiefsohnes des Schwab zu Lorenzenzimmern (Gült: 2 Pfund Heller, 1 Fastnachtshuhn - Dienst, Hauptrecht) mit der Auflage, daß die Jahrzeit mit 14 Priestern mit Placebo, gesungener Vigil und Seelmessen von jedem Priester begangen wird und die Heiligen und der Pfarrer je 4 Schilling Heller, jeder Priester 2 Schilling, der Schulmeister 3 Schilling und der Mesner 1 Schilling erhalten soll. Die Siechen im Spital sollen das Geld etwaiger abwesender Priester und die ganze Gült bei Versäumnis erhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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