Hans, Sohn des Konz Schwarz von Hoßkirch, schwört Urfehde, nachdem er wegen Drohungen gegen Abt Erhard [Fridang] von Weingarten ins Gefängnis gekommen, aufgrund von Bitten seiner Verwandtschaft und guter Gönner aber wieder freigelassen worden war. Er wird sich am Kloster und seinen Leuten nicht rächen, dessen Leibeigener bleiben, keinen fremden Schirm suchen und in Streitigkeiten mit Gotteshausleuten nur deren ordentlichen Gerichte anrufen. Hält er sein Versprechen nicht, muß er dem Abt 100 fl rh Ravensburger Währung zahlen. Als Bürgen ("geweren"), denen er Schadloshaltung verspricht, stellt er Burk Sorg von Ärggenschwyler (=Ergetsweiler?), seinen Bruder Thomas Schwarz, seinen Schwager Konrad Rusch und Hans Schnider von Esenhausen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...