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Martin Stiltz von Dettingen Schloßberg, der Wiedertäuferei wegen zu Kirchheim gef., von Gelehrten der Hl. Schrift im rechten Glauben unterwiesen, bedauert und widerruft seinen Irrtum, gelobt, der Wiedertäufersekte nicht mehr anzuhängen, jeden Umgang mit Wiedertäufern zu vermeiden, mit anderen frommen Christen der Kirchenordnung des Herzogs gemäß zu leben, bei dieser Ordnung zu bleiben, sich wohl zu verhalten, verspricht ferner, seine Atzung zu bezahlen, und schwört U. Er stellt ferner 6 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist in die sichere Gewahrsam der Obrigkeit zu überliefern oder, wenn dies nicht geschähe, 100 fl Pönfall zu bezahlen. Bürgen: Jörg Stiltz, Hans Kappeller, Jörg Kappeller, Kaspar Gouß (Gauß), Jörg Gouß (Gauß), und Jörg Rauff (Ruff), seine Söhne und Vettern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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