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Heinrich Holer aus Niefern, wegen verschiedener gen. strafbarer Handlungen zu Vaihingen, wo er gefaßt wurde, gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch in Ansehung seiner Familie und auf Fürbitten ohne Leibesstrafe begnadigt und freigel., gelobt eidlich, dergleichen Straftaten nicht mehr zu begehen, Frau und Kinder redlich zu ernähren, das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne Begnadigung nicht mehr zu betreten, auch alle württembergischen Untertanen bei ihren Rechten und Gerichten zu lassen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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