Gebrüder Heinrich und Rudolf Grafen von Werdenberg-Sargans nehmen auf Bitte Konrads [II. von Ibach], Abt zu Weingarten, die Güter und Eigenleute des Klosters zu Möllenbronn in ihren Schutz, wofür sie nicht mehr als 2 Scheffel Hafer jährlich von den dortigen Einwohnern erheben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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