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Cord Ketteler zu Assen und Sythen (Zyten) und seine Frau Margareta überweisen 5 Goldgulden, die ihnen die Fye v. Carthaus überlassen hat (vgl. Urkunde Nr. 14 von 1537 Febr. 6) an Dietrich (Theoderico) Ketteler, Besitzer der Vikarie des Katharinen-Altares in der Kirche zu Lippborg (Lypborch) zu behuf und zur Besserung dieser Vikarie. Sie haben für diese Rente von Dietrich (Diderich) Kettler, weiland erstem Besitzer dieser Vikarie (erste Besitzer), achtzig Gulden in der Erwartung empfangen, daß sie der Vikarie zugewiesen werden. Währschaftsversprechen. Siegelankündigung des Cord Kettler. Rückvermerk: Original-Cassion in Sachen Vicar Brüning gegen Dunstorf. Ausf., Pgt.; angehängtes Siegel als Transfix an Urkunde Nr. 14 von 1537 Febr. 6.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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