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Abt Emmeram Teuchler zu Langheim, Veit von Schaumberg zu Strössendorf, Georg von Giech zu Buchau und Georg von Kunstadt zu Buch als Lehnsherren in Altenkunstadt, sowie Karl von Schaumberg als Amtmann von Niesten und Andreas Rabensteiner als Amtmann von Lichtenfels entscheiden in der Streitsache der Gemeinde Altenkunstadt gegen Margarethe Kindtmüller von der Kindtmühle ebendort. Streitgegenstand ist der Unterhalt der Stege über den Bach bei der Mühle, wofür die Gemeinde der Kindtmühle ein Gärtlein verliehen haben will, was Margarethe Kindtmüller bestreitet. Laut Schiedsspruch sollen im aktuellen Fall Hans Schletz, Untervogt von Weismain, und Fritz Reich, Propstknecht zu Langheim, die Bauern der Dörfer Woffendorf, Pfaffendorf, Burkheim und Spiesberg um Bauholz bitten und die Kosten mit 2 fl. der Margarethe Kindtmüller und mit 3 fl. der Gemeinde Altenkunstadt zu Lasten gehen. Zukünftig aber soll der Unterhalt von den Kindtmühlenbesitzer wahrgenommen werden, während in besonderen Beschädigungsfällen (Hochwasser, Eis, Kriegsfolgen) die Gemeinde dem Mühlenbesitzer 4 fl. zur Wiederherstellung beisteuern soll. Namen persönlich Anwesender und der Gemeindevertreter werden aufgeführt. - Siegler: Langheim, Abt Emmeram Teuchler. Schaumberg, Veit von. Giech, Georg von. Kunstadt, Georg von. Schaumberg, Karl von. Rabensteiner, Andreas

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Staatsarchiv Bamberg
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