Bürgermeister u. Rath der Stadt Helmestedde bekennen, daß sie mit
dem Propst Adolph, Prior Bernhard, Procurator Gebelinus u. der ganzen
Versammlung des Klosters S. Ludgeri vor ihrer Stadt wegen aller
Schadensansprüche u. Klagen, welche einerseits vom Kloster gegen Sie, sowohl
in Betreff des neulich aus dem ihm gehörigen "Stromolen" Teich in Ihre Stadt
(von Ihnen von demselben früher vergönnt) geleiteten Wassers u. der dabei
durch den neuen Graben verdorbenen u. vernichteten Häuser, Höfe und Gärten,
wodurch seine Erbenzinse geschmälert worden, als auch hinsichtlich der von
verwüsteten Hausstellen, Höfen oder Gärten ihm bisher zukommenden, von Ihnen
aber inne behaltenen Fron- u. sonstigen Zinsen u. Schulden: andererseits
aber von Ihnen gegen das Kloster wegen der Schuld, womit dasselbe Ihnen u.
den Vorstehern u. Atarleuten der S. Steffenskirche in der Stadt seit lange
verhaftet gewesen, erhoben worden -, Sich dahin gänzlich vertragen: daß
wegen dieser u. anderer vermeinter Ansprüche das Kloster Sie u. Sie das
Kloster quit u. los gelassen haben u. lassen; wobei zugleich neben anderen,
angeführten Bestimmungen festgesetzt sei, daß das Kloster, wenn es in der
hierzu üblichen Zeit den Strohmühlenteich ablassen u. fischen wolle, solches
Ihnen 14 Tage vorher, damit inzwischen die Bürger sich mit Wasser versehen
können, anzeigen, sodann die Unterhaltung u. Besserung des Dammes daselbst
mit Ihnen gemeinsam beschaffen, übrigens aber, das Wasser auch sich selbst
zuzuleiten, ungleichen Ersatz alles durch das Legen neuer Röhren an seinen
Äckern oder Gärten künftig entstehenden Schadens, nach dessen vorgangiger,
von Ihnen u. dem Kloster zusammen vorzunehmender Beschickung u. Besichtigung
zu erlangen berechtigt, der Rath hingegen für jährliche Lieferung von 400
breiten Steinen oder, in deren Ermangelung eben so vieler großer
Hängeziegel, zur Benutzung der Ziegelerde des Klosters zu der Stadt Besten
befugt sein solle. - Gegeven na der geborth Cristi unnsers herrenn 1508
(?1508?) am fridage nach Quasimodo geniti (5 Mai [? 16 April ?])- (Mit des
Raths angehängtem Secretsiegel)