Endris Necker, B. und Schneider zu Stuttgart, wegen chronischer Trunksucht-trotz mehrfacher Verwarnungen-zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte seiner Ehefrau freigel., schwört U. und gelobt, sich fortan nicht mehr zu betrinken, sondern sich wohl zu verhalten, morgens und abends jeweils nur 1/4 Maß, tagsüber nicht mehr als 1/2 Maß Wein zu trinken. Beilage: Entwurf einer U. vom 10. Dez. 1558, 4 Bl., Pap.