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Die Witwe Amalia (Amelia) von Schletten geborene Küchenmeister,
bekundet, dass sie mit Zustimmung ihrer Kinder, Reinhard von Schletten,
Johann Chr...
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1561-1570
1568 Januar 22
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gescheenn und gebenn Donnerstags nach Sebastiani denn zwenn unnd zwainigstenn monnats Ianuarii nach Christi unnsers lieben Herrenn unnd ainigen Heylanndts gepurth funffzehenn hundertt unnd im acht unnd sechzigistenn iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Witwe Amalia (Amelia) von Schletten geborene Küchenmeister, bekundet, dass sie mit Zustimmung ihrer Kinder, Reinhard von Schletten, Johann Christoph (Hans Christoffs) von Schletten und Amalia (Amelia) von Schletten dem [Philipp Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, folgende Lehen des Klosters, die sie von ihrem verstorbenen Vater, Heinrich Küchenmeister in [Bad] Orb (Orba), geerbt hat, verkauft hat: die Engelsburg bei Neuhof (Newenhoff) mit allem Zubehör; ein Fischteich oberhalb Neuhof; alle Einkünfte der Engelsburg in Form von Geld, Hafer, Sommerhähnen, Fastnachtshühnern, Festbroten (schonbroten) und Käsen; alle zu der Engelsburg gehörenden Dienste; alle Zinse, Gefälle und Rechte in Neuhof; alle Einkünfte der im Amt Neuhof gelegenen Orte Büchenberg (Buchenbergk), Oberkalbach (Obernn Kalba), Mittelkalbach, Rückers und Rommerz mit den dazu gehörenden Rechten. Alle Lehen werden in dem Umfang verkauft, wie sie sie zuletzt von Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Abt von Fulda, als Lehen empfangen hat. Sie verspricht durch ihren Obmann, dass alle Lehen unbelastet, unverpfändet und nicht als Morgengabe vergeben sind. Die Lehen sind für 3000 Gulden guter, genehmer Gulden Frankfurter Währung an den Abt verkauft worden. Das Geld hat Amalia vor Erstellung der Urkunde bar erhalten und sagt den Abt von der Zahlung der Kaufsumme los. Sie verzichtet für sich und ihre Erben auf alle Rechte an den verkauften Lehngütern, weist den Abt in deren Besitz ein und übergibt ihm die Urkunden und Register der Lehngüter; falls sich noch weitere Urkunden oder Register auffinden, will sie diese Abt und Kloster ohne Widerspruch zukommen lassen. Sie entbindet alle von dem Verkauf betroffenen Untertanen, die ihr verpflichtet sind, von ihren Eiden und Gelübden, und weist sie an, künftig Abt und Kloster die schuldigen Dienste zu leisten. Sie verspricht für sich und ihre Erben, sich an alle in der Urkunde genannten Regelungen uneingeschränkt zu halten, leistet Währschaft und will zukünftig mit keinerlei Recht gegen den Verkauf der genannten Güter vorgehen; sie verzichtet auf eine nachträgliche Erhöhung des Kaufgeldes und auf die Anwendung des Benefitium Senatus Consultum Velleianum. Siegelankündigung. Amalia von Schletten bittet ihren Schwager, Johann (Hanns) Georg von Erthal, die Urkunde für sie zu besiegeln; er besiegelt die Urkunde, jedoch ohne Schaden für sich und seine Erben. Reinhard, Johann Christoph und ihre Schwester Amalia bekunden für sich und ihre Erben, dass der Verkauf mit ihrem Wissen und ihrer Zustimmung getätigt worden ist. Sie verzichten auf alle Rechte an den verkauften Lehngütern und beschwören bei ihrer adeligen und jungfraulichen Ehre, mit keinerlei Recht gegen den Verkauf vorzugehen; Amalia verzichtet zusätzlich auf die Anwendung des Benefitium Senatus Consultum Velleianum. Siegel- und Unterfertigungsankündigung von Reinhard von Schletten und Johann Christoph von Schletten. Auf die Bitte ihrer Schwester Amalia besiegeln die Brüder die Urkunde für sie. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Reinhardt von Schletten subscripsi / Hans Crystoffell vonn Schlettenn)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Georg von Erthal, Reinhard von Schletten, Johann Christoph von Schletten
Das Senatus Consultum Velleianum ist ein Senatsbeschluss des 1. Jahrhunderts nach Christus, der die Geschäftsfähigkeit von Frauen zu ihrem eigenen Schutz einschränkt; zur Rezeption im Mittelalter Lehner, Senatus Consultum Velleianum.
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.