Martin Rapolt aus Hößlinswart, erneut zu Schorndorf gef., weil er seine frühere Verschreibung (1) durch den Besuch offener Zechen und Misshandlung seiner Frau gebrochen hatte, deswegen vor dem Stadtgericht peinlich angeklagt, jedoch auf die Fürbitten seiner Ehefrau und Freundschaft und in Erwartung künftigen Wohlverhaltens strafrechtlicher Verfolgung überhoben und freigelassen, schwört U. und gelobt unter Eid, sich gegen seine Frau ehrlich und wohl zu verhalten, sein Leben lang keine offenen Zechen mehr zu besuchen, auch keine große und kleine Wehr mehr zu tragen und seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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