Jörg von Ellrichshausen, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums Franken, beurkundet das Urteil des Landgerichts in der Rechtssache zwischen Anna geb. von Bopfingen, Gemahlin des Hans von Berlichingen, und Peter von Lauda als Mitkläger und den Gebrüdern Wilhelm, Eberhard, Sigmund und Kaspar von Stetten wegen strittigen Schaftriebs zu Rappoldsweiler Hof, eines Guts zu Mäusdorf und Äcker vor dem Schloss zu Stetten, ferner über der Klägerin von ihren Sohn Hans von Stetten anerstorbene Güter, nämlich zwei Seen zu Rappoldsweiler Hof, drei Güter zu Mäsudorfer, den Zehnt zu Kubach, ein Fischwasser zu Morsbach, das einer gen. Geltenboden innehat. Aus allen diesen Gütern wurde die Klägerin ihrer Gewere entsetzt bei einem Schaden von 200 Gulden. Die Beklagten behaupten, einem Schiedspruch, der zwischen den Parteien vorausging, Folge geleistet zu haben. Urteil: Es bleibt bei dem Ausspruch den Obmann und die Zusätze. Die von Stetten sollen die Klägerin binnen sechs Wochen und drei Tagen wieder in ihre Gewere einsetzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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