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Hans Schoß d. J. von Stuttgart, wegen ungen. Vergehen vor dem Stadtgericht zu Stuttgart zum Ausstechen beider Augen verurteilt, auf Fürbitte seines Vaters und anderer ehrbarer Leute jedoch dahingehend begnadigt, daß er lediglich an den Pranger in das Halseisen gestellt und ihm die Backen durchgebrannt werden sollen, schwört nach Vollstreckung dieser Strafe U. und verspricht mit einem Eid, unverzüglich das Land zu verlassen, über den Lech zu ziehen und sein Leben lang nicht mehr herüberzukommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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