Wilhelm und Johann (III.), Grafen zu Wertheim, erneuern über Breuberg und Freudenberg den Vertrag, den Wilhelm mit Johanns Vater, dem Grafen Jorge (I.) sel., geschlossen hat, nachdem Johann (I.) d. Ä., ihr Urahn, die Teile des Schlosses Breuberg Wilhelms Vater und dem jüngsten Sohn (Michael I.) und das Schloss Freudenberg dem Grafen Johans (II.) d. J. als dem ältesten zu beschieden hatte. Von der 1. Vereinbarung lassen sie eine Bestimmung über die Nutzung fallen, nehmen aber eine Bestimmung über die Bestellung der Schlösser hinzu. Jeglicher Teil soll an beiden Schlössern Erbteil haben; von ihnen soll nichts verkauft oder versetzt werden; die Verwaltung darf nicht geändert werden. Die Übergabe erfolgt gegenseitig sofort. Was Graf Johann dem Grafen Wilhelm an Nutzung zu Freudenberg verschreibt, soll dieser ihn an Breuberg verschreiben außerdem, was seiner Gemahlin mit Schweinberg (Sweinburg) verschrieben und sonst für Schuld verpfändet ist. Jeder soll in seinem bisherigen Besitz seine Amtleute und Diener bestellen und bezahlen nach seinem Gutdünken. Diese Bestimmung kann aber von beiden Teilen widerrufen werden. Die Amtsleute und Diener werden auf beide Herrn verpflichtet. Die Vereinbarung, geschieht durch Handschlag, jeder der Teile erhält eine Urkunde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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