Hans Döchterlin aus Naislach, zu Neuenbürg gef., weil er im Forst und Wildbann zu Naislach, Wildbader Forsts, einen erlegten Rehbock heimgetragen und einen Dachs gefangen und beide mit seinem Hofgesinde im Haus seines Schwagers verzehrt hatte, auch einem andern, der einen Rehbock geschossen, geholfen hatte, diesen zu suchen, endlich ein ganzes Reh, das Hunde niedergelegt hatten, heimgetragen und das Fell einem Weißgerber verkauft hatte, deswegen harter Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten wieder freigel., schwört U. und verspricht, seine Gefängniskosten zu bezahlen, künftig von allem Waidwerk abzustehen, auf die landesherrliche Wildfuhr sein Augenmerk zu richten und alle ihm bekannt werdenden Wildfrevler den württembergischen Forstmeistern und Amtleuten anzuzeigen, ferner die, die er in seiner Urgicht angegeben hatte, nicht zu warnen noch anderen zu nennen, sondern darüber zu schweigen.