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Stuttgarter Verhandlungen gegen Mitglieder des Armen Konrad
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 628
Urfehden >> 1. Band 1: Asperg bis Cannstatt >> 1.10 Brackenheim, Amt >> 1.10.1 Brackenheim, Amt
1515
Enthält:
1) 1515 August 27 (Montag nach Bartholomäus)
Anschreiben von Statthalter und Rat zu Stuttgart an Wilhelm von "Nypperg" [Neipperg], Vogt im Zabergäu, betreffend die Übersendung einer Verschreibung des Wendel Franck, Abschrift derselben und Überwachung des Franck.
Abschrift
2) 1515 August 27 (Montag nach Bartholomäus)
Wendel Franck von Brackenheim, der wegen Handlungen im Armen Konrad für einige Zeit außer Landes gewesen war, schwört nun Urfehde und verspricht, nie mehr gegen Herzog Ulrich oder dessen Diener Rede zu führen, sondern sich wie ein treuer Untertan zu benehmen, keinen Anspruch zu erheben auf etwa verlorenes Gut, sein Leben lang das Amt Brackenheim nicht mehr zu verlassen, Wehr und Harnisch dem Amtmann zu Brackenheim zu übergeben und in Zukunft weder Wehr, Waffe noch Harnisch zu tragen oder zu gebrauchen, nachts weder allein noch in Begleitung auf die Gasse zu gehen, auch nicht offene oder heimliche Zechen zu besuchen ohne Erlaubnis des Landesherrn. - Siegler: Die ehrsamen und weisen Laurenz Ackermann ("Ackerman") und Ulrich Wintzelhuser, beide Bürger zu Stuttgart.
Beglaubigte Abschrift
3) 1515 August 1 (Mittwoch nach Jacob)
Hans Kürschner von Brackenheim, ... (wie unter Nr. 628-2). - Siegler: Die ehrsamen, weisen Sebastian Welling und Ulrich Winztelhuser, beide Bürger zu Stuttgart.
Abschrift, beglaubigt von Sebastian Birnesser ("Byrnesser"), Stadtschreiber zu Brackenheim.
4) 1515 August 1 (vincula Petri)
Schreiben von Statthalter und Räten zu Stuttgart an Vogt und Keller zu Brackenheim, betr. die Übersendung einer Verschreibung des Hans Kürschner von Brackenheim und Abschrift derselben.
Abschrift